Datenschutz


Öffentliches Verfahrensverzeichnis


Das BDSG schreibt im § 4 g vor, daß der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:



Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Sport- und Bekleidungsartikeln. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.



Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, sofern diese zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich sind.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund vorrangiger gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Steuer- und Zollbehörden).
Externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. bei Vorliegen der entsprechenden Einwilligung werden Kundendaten zur Bonitätsprüfung und für Marketingzwecke an andere Unternehmen weitergegeben.


Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.


Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.